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Haben Sie beim Immobilienkauf zu viel Maklerprovision gezahlt?

Seit dem Bestellerprinzip (§§ 656a–656d BGB) ist ein Großteil der Käuferprovisionen angreifbar. Prüfen Sie hier neutral, ob zu Ihrem Makler oder Projekt Hinweise auf provisionsrechtliches Prüfpotenzial vorliegen.

Makler oder Immobilienprojekt prüfen

Name des Maklers, Immobilienvertriebs oder Bauträgers eingeben.

Neutrale Recherche, keine BewertungQuellenbasiert & transparentRogert & Ulbrich · bundesweit

So funktioniert MaklerRadar

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Makler eingeben

Sie geben den Namen des Maklers, Immobilienvertriebs oder Bauträgers ein.

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Neutrale Recherche

MaklerRadar durchsucht öffentliche Quellen (Register, Gerichtsentscheidungen, Verzeichnisse) und zeigt sachliche Hinweise – ohne Bewertung.

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Fall prüfen lassen

Besteht Prüfpotenzial, prüfen die Rechtsanwälte von Rogert & Ulbrich anhand Ihrer Unterlagen, ob Provision zurückforderbar ist.

Zahlen Sie nicht mehr Provision als nötig.

Lassen Sie Ihre gezahlte Käuferprovision unverbindlich prüfen – bundesweit durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich.

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